Mitgliedschaft
Unterstützen Sie Thuns schönstes Fest mit einer Mitgliedschaft
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Verein Thunfest
Geschäftsleitung und Präsident:
Niklaus Schönholzer
Untere Hauptgasse 11
3600 Thun
Tel 033 222 14 44 / FAX 033 223 10 26
schoenbaeck@bluewin.ch
www.thunfest.ch
Verein Thunfest - Beitragsreglement
| Einzelpersonen: |
Paare: |
Firmenmitglieder: |
Gönner |
Jahresbeitrag CHF 30.-
1 Festeintritt, 2 Tage gültig |
Jahresbeitrag CHF 50.-
2 Festeintritte, 2 Tage gültig |
Jahresbeitrag
CHF 150.-
CHF 50.-- Rabatt auf dem Beitrag an das OK TF,
sofern die Firma aktiv am TF
teilnimmt. Ausserdem 2 Festplaketten mit zweitägiger Gültigkeit. Alle zwei
Jahre 2 Sitzplatzkarten für einen reservierten Sitzplatz beim
Feuerwerk. Möglichkeit für Mitarbeiter, Festplaketten im Voraus mit
10 % Rabatt zu beziehen. Firmenmitglieder werden bei der Zuteilung von Ständen oder bei
der Vergabung von Aufträgen bevorzugt. |
Jahresbeitrag
ab CHF 250.-
CHF 50.-- Rabatt auf dem Beitrag an das OK TF,
sofern die Firma aktiv am TF
teilnimmt. Ausserdem 4 Festplaketten mit zweitägiger Gültigkeit. Alle zwei
Jahre zusätzlich 2 Sitzplatzkarten für einen reservierten Sitzplatz
beim Feuerwerk. Möglichkeit für Mitarbeiter, Festplaketten im Voraus mit
10 % Rabatt zu beziehen. Firmenmitglieder werden bei der Zuteilung von Ständen oder bei
der Vergabung von Aufträgen bevorzugt. |
| Einzelpersonen mit Sitzplatzkarte |
Paare mit Sitzplatzkarten |
Donatoren |
Sponsoren |
Jahresbeitrag CHF 40.-
1 Festeintritt, 2 Tage gültig.
Alle zwei Jahre zusätzlich 1 Sitzplatzkarte für einen reservierten
Sitzplatz beim Feuerwerk |
Jahresbeitrag CHF 70.-
2 Festeintritte, 2 Tage gültig.
Alle zwei Jahre zusätzlich 2 Sitzplatzkarten für einen reservierten
Sitzplatz beim Feuerwerk |
Ab CHF
500.-
CHF 50.-- Rabatt auf dem Beitrag an das OK TF,
sofern die Firma aktiv am TF
teilnimmt. Ausserdem 4 Festplaketten mit zweitägiger Gültigkeit. Alle zwei
Jahre zusätzlich 4 Sitzplatzkarten für einen reservierten Sitzplatz
beim Feuerwerk. Möglichkeit für Mitarbeiter, Festplaketten im Voraus mit
10 % Rabatt zu beziehen. Firmenmitglieder werden bei der Zuteilung von Ständen oder bei
der Vergabung von Aufträgen bevorzugt. |
Siehe Partnerschaften unter Ihre Chance |
Alle Mitglieder werden an die HV eingeladen und verfügen über ein Stimmrecht. (Ehepaare = 1 Stimme). Der Jahresbeitrag wird jährlich, nach der HV im Frühjahr fällig und ist bis
spätestens am 15. Juni des Beitragsjahres zu begleichen. Ist der Beitrag bis dahin nicht beglichen, wird die Zustellung der Gratis-Festplakette nicht ausgeführt. Wenn trotz einmaliger Mahnung der Beitrag nicht bezahlt wird, erfolgt die Streichung aus der Mitgliederliste.
Vom Jahresbeitrag befreit sind: Vorstandsmitglieder, Mitglieder von Arbeitsgruppen des Vereins TF (OK-Mitglieder), Ehren- und Freimitglieder.
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